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   BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 151/04   

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https://dejure.org/2004,6098
BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 151/04 (https://dejure.org/2004,6098)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2Z BR 151/04 (https://dejure.org/2004,6098)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2Z BR 151/04 (https://dejure.org/2004,6098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 28

  • prewest.de PDF

    § 28 WEG
    Hotelbetrieb in der Wohnanlage - Jahresabrechnung - Nachvollziehbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Darstellung der Buchungsvorgänge in Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachvollziehbare Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit einer Jahresabrechnung; Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 151/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann und deshalb die Berücksichtigung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs bei der Kostenentscheidung ausdrücklich abgelehnt wird (BayObLG NJW-RR 2003, 80 f.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 37/20

    Unübersichtliche Jahresabrechnung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung /

    Eine Jahresabret.hnung ist demgemäß nur nachvollziehbar, wenn die Buchungsvorgänge in einer für die Wohnungseigentümer verständlichen Weise dargestellt sind (BayObLG, NZM 2005, 750).
  • AG Hamburg-St. Georg, 24.01.2020 - 980b C 19/19

    Gültigkeit von Beschlüssen

    Eine Jahresgesamtabrechnung muss vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein (BayObLG, NZM 2005, 750).
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